Datenlieferpflicht und Kontrollpflicht
Bin ich verpflichtet meine Daten an die nationale Stelle, den MDM zu liefern? Eine Frage, die es zu klären gilt.
Veröffentlichung von Verkehrsdaten – wer ist dazu verpflichtet?
Bin ich datenlieferpflichtig?
Sie müssen Verkehrsdaten veröffentlichen, wenn:
- Sie eine Straßenverkehrsbehörde sind und Ihnen mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen haben, die der delegierten Verordnung zu Echtzeit-Verkehrsinformationen (962/2013) aufgelistet ist
- Sie ein öffentlicher oder privater Straßenbetreiber sind und Ihnen mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegt, die den delegierten Verordnungen zu Echtzeit-Verkehrsinformationen oder sicherheitsrelevanten Verkehrsmeldungen (886/2013) aufgelistet ist
- Sie ein Diensteanbieter sind und mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen haben, die in der delegierten Verordnung zu sicherheitsrelevanten Verkehrsmeldungen oder Informationen zu sicheren LKW Parkplätzen aufgelistet sind.
- Sie ein öffentliche oder privater Parkplatzbetreiber sind und mindestens eine Datenart in digitaler Form vorliegen haben, die in der delegierten Verordnung zu Informationen zu sicheren LKW Parkplätzen (885/2013) aufgelistet ist
Sollte einer der oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, müssen Sie
am nationalen Zugangspunkt (MDM) Daten veröffentlichen, sowie
eine Eigenerklärung zur Konformität zur entsprechenden Verordnung an die nationale Stelle (NAST) abgeben
Formular Konformität zur delegierten Verordnung 886/2013
Formular Konformität zur delegierten Verordnung 962/2013
Bin ich kontrollpflichtig?
Unter folgenden Bedingungen müssen Sie eine Eigenerklärung an die NAST abgeben, auch wenn Sie keine Daten am MDM veröffentlichen müssen.
Dies ist der Fall, wenn:
- Sie ein Hersteller digitaler Karten sind oder als Diensteanbieter Straßendaten von Straßenverkehrsbehörden oder Straßenbetreibern verwenden, die in der delegierten Verordnung zu Echtzeit-Verkehrsinformationen aufgelistet sind
- Sie Rundfunkanbieter im Bereich Verkehrsinformationen sind.
Sollte einer der Punkte auf Sie zutreffen, müssen Sie
eine Eigenerklärung zur Konformität zur entsprechenden Verordnung an die nationale Stelle (NAST) abgeben